Anerkannte KiSS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den gesetzlichen Vertretern der eigentlichen Nutzer (Kinder) und der Kindersportschule Albstadt, Geschäftsführer Rainer Gruhler, Waldmeisterstraße 8, 72461 Albstadt.

Punkt 1: Schulferien
1.1 Die Kindersportschule Albstadt hält sich grundsätzlich an die Ferienzeiten der Schulen in Albstadt. Diese werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.
1.2 An gesetzlichen Feiertagen findet kein Sport- und Schwimmunterricht statt.
1.3 Während der Pfingst- und Sommerferien werden Ferienprogramme angeboten.

Punkt 2: Versicherungsschutz/Beschränkung der Haftung
2.1 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Kindersportschule Albstadt für den Sport- und Schwimmunterricht.
2.2. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.3 Um einen reibungslosen Unterrichtsverlauf zu gewährleisten, ist es notwendig, den Anweisungen der Lehrkräfte unbedingt zu folgen. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen.
2.4 Die Kindersportschule Albstadt haftet nicht für Diebstähle.
2.5 Für mutwillig angerichtete Schäden an den von der Kindersportschule Albstadt genutzten Sporthallen und Schwimmbäder haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder. Die Kinder und deren Begleitperson betreten und nutzen die Sport- und Schwimmeinrichtungen auf eigene Gefahr. Insbesondere darf der direkte Sporthallen- und Schwimmhallenbereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich keine Lehrkraft anwesend ist.
2.6 Die Hausordnungen der jeweiligen Sporthallen und Schwimmbäder ist unbedingt zu beachten.
2.7 Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Kindersportschule Albstadt nicht.
2.8 Die Kindersportschule Albstadt übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer vor Beginn und nach Ende des Sport- und Schwimmunterrichts erleidet.

Punkt 3: Gesundheit/Ärztliche Untersuchung
3.1Jedes Kind muss bei Antritt der Mitgliedschaft sportgesund sein. Eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Sporttätigkeit wird empfohlen.
3.2 Besonderheiten sind der Kindersportschule Albstadt und dem jeweiligen Sportlehrer(in)/Übungsleiter(in) im Vorfeld mitzuteilen.

Punkt 4: Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht
4.1 Die Eltern sollen ihre Kinder bei Nichtteilnahme am Unterricht bei der Kindersportschule (Leitung, Lehrkräfte) telefonisch oder per e-mail abmelden.
4.2 Nach Maßgabe freier Plätze in anderen Gruppen und nach Absprache mit dem KiSS- Leiter können wegen Krankheit des Kindes die versäumten Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
4.3 Nichterscheinen zum Sport- und Schwimmunterricht begründet keine Rückerstattung der monatlichen Gebühren.
4.4 Ist Ihre/Ihr Tochter/Sohn mehr als einen Monat krank, kann der Beitrag der Kindersportschule Albstadt durch Vorlage eines ärztlichen Attests auf ein Viertel des Monatsbeitrags gesenkt werden.

Punkt 5: Krankheit, Verhinderung und Fortbildung der Lehrkräfte
5.1 Bei Erkrankung, Verhinderung und Fortbildung der Lehrkraft werden die Eltern informiert. Es wird versucht den Unterricht durch eine Vertretung fortzusetzen. Steht keine vertretende Lehrkraft zur Verfügung, fällt der Unterricht ersatzlos aus.
5.2 Fällt die Lehrkraft längerfristig (mehr als einen Monat) aus, wird der monatliche Beitrag zurückerstattet.

Punkt 6: Beitrag der Kindersportschule Albstadt
6.1 Die Beiträge der Kindersportschule Albstadt werden monatlich per Lastschrift zum ersten Tag des Monats abgebucht.
6.2 Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich um 12 Monatsbeiträge handelt.
6.3 Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitte ich Sie, die Änderung der Kindersportschule Albstadt (-Rainer Gruhler- Waldmeisterstraße 8- 72461 Albstadt) baldmöglichst mitzuteilen.
6.4 Entstehende Kosten für die Kindersportschule Albstadt durch falsche Bankverbindungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
6.5 Beim Schwimmunterricht fallen weitere Kosten durch die Nutzung der örtlichen Schwimmbäder an. Die Mietpreise der Bäder (unabhängig von der Teilnahme) werden auf die Eltern der teilnehmenden Kinder verteilt.

Punkt 7: Anmeldung, Abmeldung
7.1 Die An- und Abmeldungen sind schriftlich an die Leitung der Kindersportschule Albstadt zu richten.
7.2 Die Anmeldung erfolgt auf einem besonderen Formular der Kindersportschule. Mit der Anmeldung erhalten Sie die AGB der Kindersportschule.
7.3 Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Halbjahres (31.03./30.09.) möglich und muss sechs Wochen vor Halbjahresende schriftlich der Leitung der Kindersportschule vorliegen.
7.4 Bei Neuanmeldung gelten die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Innerhalb der Probezeit ist eine Abmeldung mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende möglich.
7.5 In Einzelfällen besteht für beide Seiten (Eltern und KiSS Albstadt) ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Kind den Weisungen des Sportlehrers nicht Folge leistet und dadurch sich selbst und andere Kindersportschüler gefährdet oder wenn eine der Parteien sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der anderen Partei eine weitere Durchführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Weitere wichtige Gründe sind
… Umzug der Eltern mit Kindern in einen Ort, der es nicht zulässt, die Kinder weiterhin zum Sport- und Schwimmunterricht zu bringen.
… Stundenplanänderung der Schule, die es nicht zulässt, nach Prüfung sämtlicher Alternativangeboten der Kindersportschule weiterhin am Sport- und Schwimmunterricht teilzunehmen.
… bei längerer Krankheit.

Punkt 8: Umzug
8.1 Sollten Sie während der Mitgliedschaft in der Kindersportschule Albstadt umziehen, bitte ich Sie mir die Adreßänderung umgehend mitzuteilen.

Punkt 9: Sprechzeiten
9.1 Ab 01.09.10 ist das Büro der Kindersportschule Albstadt montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr – 12 Uhr unter der Telefonnummer 07432- 171100 erreichbar.

Punkt 10: Sonstiges
10.1 Zu Beginn jeden Schuljahres werden sportmotorische Tests angeboten. Über den Termin werden Sie rechtzeitig informiert.
10.2 Vom Sporthaus Mabitz erhalten Sie jedes Quartal einen Berechtigungsschein zum verbilligten Einkauf von Sportbekleidung. Des Weiteren können Sie T- Shirts und einen Sportanzug von Erima über die Kindersportschule Albstadt bestellen (Bestellformulare gibt es auf der Homepage oder beim KiSS - Leiter).

Punkt 11: Schlussbestimmung
11.1 Diese AGBs treten am 01.09.2010 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen AGBs ihre Gültigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gruhler- Dipl.- Sportpädagoge
Leiter Kindersportschule Albstadt

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Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den gesetzlichen Vertretern der eigentlichen Nutzer (Kinder) und der Kindersportschule Albstadt, Geschäftsführer Rainer Gruhler, Waldmeisterstraße 8, 72461 Albstadt.

Punkt 1: Schulferien
1.1 Die Kindersportschule Albstadt hält sich grundsätzlich an die Ferienzeiten der Schulen in Albstadt. Diese werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.
1.2 An gesetzlichen Feiertagen findet kein Sport- und Schwimmunterricht statt.
1.3 Während der Pfingst- und Sommerferien werden Ferienprogramme angeboten.

Punkt 2: Versicherungsschutz/Beschränkung der Haftung
2.1 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Kindersportschule Albstadt für den Sport- und Schwimmunterricht.
2.2. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.3 Um einen reibungslosen Unterrichtsverlauf zu gewährleisten, ist es notwendig, den Anweisungen der Lehrkräfte unbedingt zu folgen. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen.
2.4 Die Kindersportschule Albstadt haftet nicht für Diebstähle.
2.5 Für mutwillig angerichtete Schäden an den von der Kindersportschule Albstadt genutzten Sporthallen und Schwimmbäder haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder. Die Kinder und deren Begleitperson betreten und nutzen die Sport- und Schwimmeinrichtungen auf eigene Gefahr. Insbesondere darf der direkte Sporthallen- und Schwimmhallenbereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich keine Lehrkraft anwesend ist.
2.6 Die Hausordnungen der jeweiligen Sporthallen und Schwimmbäder ist unbedingt zu beachten.
2.7 Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Kindersportschule Albstadt nicht.
2.8 Die Kindersportschule Albstadt übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer vor Beginn und nach Ende des Sport- und Schwimmunterrichts erleidet.

Punkt 3: Gesundheit/Ärztliche Untersuchung
3.1Jedes Kind muss bei Antritt der Mitgliedschaft sportgesund sein. Eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Sporttätigkeit wird empfohlen.
3.2 Besonderheiten sind der Kindersportschule Albstadt und dem jeweiligen Sportlehrer(in)/Übungsleiter(in) im Vorfeld mitzuteilen.

Punkt 4: Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht
4.1 Die Eltern sollen ihre Kinder bei Nichtteilnahme am Unterricht bei der Kindersportschule (Leitung, Lehrkräfte) telefonisch oder per e-mail abmelden.
4.2 Nach Maßgabe freier Plätze in anderen Gruppen und nach Absprache mit dem KiSS- Leiter können wegen Krankheit des Kindes die versäumten Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
4.3 Nichterscheinen zum Sport- und Schwimmunterricht begründet keine Rückerstattung der monatlichen Gebühren.
4.4 Ist Ihre/Ihr Tochter/Sohn mehr als einen Monat krank, kann der Beitrag der Kindersportschule Albstadt durch Vorlage eines ärztlichen Attests auf ein Viertel des Monatsbeitrags gesenkt werden.

Punkt 5: Krankheit, Verhinderung und Fortbildung der Lehrkräfte
5.1 Bei Erkrankung, Verhinderung und Fortbildung der Lehrkraft werden die Eltern informiert. Es wird versucht den Unterricht durch eine Vertretung fortzusetzen. Steht keine vertretende Lehrkraft zur Verfügung, fällt der Unterricht ersatzlos aus.
5.2 Fällt die Lehrkraft längerfristig (mehr als einen Monat) aus, wird der monatliche Beitrag zurückerstattet.

Punkt 6: Beitrag der Kindersportschule Albstadt
6.1 Die Beiträge der Kindersportschule Albstadt werden monatlich per Lastschrift zum ersten Tag des Monats abgebucht.
6.2 Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich um 12 Monatsbeiträge handelt.
6.3 Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitte ich Sie, die Änderung der Kindersportschule Albstadt (-Rainer Gruhler- Waldmeisterstraße 8- 72461 Albstadt) baldmöglichst mitzuteilen.
6.4 Entstehende Kosten für die Kindersportschule Albstadt durch falsche Bankverbindungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
6.5 Beim Schwimmunterricht fallen weitere Kosten durch die Nutzung der örtlichen Schwimmbäder an. Die Mietpreise der Bäder (unabhängig von der Teilnahme) werden auf die Eltern der teilnehmenden Kinder verteilt.

Punkt 7: Anmeldung, Abmeldung
7.1 Die An- und Abmeldungen sind schriftlich an die Leitung der Kindersportschule Albstadt zu richten.
7.2 Die Anmeldung erfolgt auf einem besonderen Formular der Kindersportschule. Mit der Anmeldung erhalten Sie die AGB der Kindersportschule.
7.3 Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Halbjahres (31.03./30.09.) möglich und muss sechs Wochen vor Halbjahresende schriftlich der Leitung der Kindersportschule vorliegen.
7.4 Bei Neuanmeldung gelten die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Innerhalb der Probezeit ist eine Abmeldung mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende möglich.
7.5 In Einzelfällen besteht für beide Seiten (Eltern und KiSS Albstadt) ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Kind den Weisungen des Sportlehrers nicht Folge leistet und dadurch sich selbst und andere Kindersportschüler gefährdet oder wenn eine der Parteien sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der anderen Partei eine weitere Durchführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Weitere wichtige Gründe sind
… Umzug der Eltern mit Kindern in einen Ort, der es nicht zulässt, die Kinder weiterhin zum Sport- und Schwimmunterricht zu bringen.
… Stundenplanänderung der Schule, die es nicht zulässt, nach Prüfung sämtlicher Alternativangeboten der Kindersportschule weiterhin am Sport- und Schwimmunterricht teilzunehmen.
… bei längerer Krankheit.

Punkt 8: Umzug
8.1 Sollten Sie während der Mitgliedschaft in der Kindersportschule Albstadt umziehen, bitte ich Sie mir die Adreßänderung umgehend mitzuteilen.

Punkt 9: Sprechzeiten
9.1 Ab 01.09.10 ist das Büro der Kindersportschule Albstadt montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr – 12 Uhr unter der Telefonnummer 07432- 171100 erreichbar.

Punkt 10: Sonstiges
10.1 Zu Beginn jeden Schuljahres werden sportmotorische Tests angeboten. Über den Termin werden Sie rechtzeitig informiert.
10.2 Vom Sporthaus Mabitz erhalten Sie jedes Quartal einen Berechtigungsschein zum verbilligten Einkauf von Sportbekleidung. Des Weiteren können Sie T- Shirts und einen Sportanzug von Erima über die Kindersportschule Albstadt bestellen (Bestellformulare gibt es auf der Homepage oder beim KiSS - Leiter).

Punkt 11: Schlussbestimmung
11.1 Diese AGBs treten am 01.09.2010 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen AGBs ihre Gültigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gruhler- Dipl.- Sportpädagoge
Leiter Kindersportschule Albstadt

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